Finanzen - Das liebe Geld
Finanzierung von Jugendclubs
Ein vielseitiges Programm des Jugendclub kostet Geld. Doch woher nehmen?
Mitglieds- bzw. Clubbeiträge, Eigenmittel, die über den Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen erwirtschaftet werden, sind wichtige Säulen der Finanzierung des Jugendclublebens. Daneben lassen sich viele Jugendclubs unterstützen durch Spender oder Sponsoren.
Spendenwesen
Geld- oder Sachleistungen, die von Betrieben oder Privatpersonen für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt werden.
Sponsoring
Sponsoren erwarten für ihre Geld- und/oder Sachleistungen eine Gegenleistung (Zeitungsannonce, Erwähnen auf Flyern, etc.).
Daneben gibt es noch eine weitere Säule der Finanzierung für Jugendclubs:
Öffentliche Mittel
Sächsische Mittel für Jugendinitiativen
Drei Stiftungen fördern jugendinitiierte Beteiligungsprojekte in Sachsen. Die drei Programme haben unterschiedliche Schwerpunkte, bauen aber auch aufeinander auf. Für Jugendgruppen mit wenig Beteiligungserfahrung empfiehlt sich Hoch vom Sofa!, für selbständigere "Novum" und für jugendpolitisch engagierte Initiativen "Einmischen.Bewegen.Verändern".
Hoch vom Sofa! (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung)
Jugendliche von 12 bis 27 Jahren mit weniger Vorerfahrung werden mit bis zu 3000€ gefördert und begleitet.
NOVUM: Ideen.einfach.machen! (Sächsische Jugendstiftung)
Jugendliche von 14 bis 27 Jahren mit einem hohen Maß an Eigeninitiative werden mit bis zu 1.500€ gefördert.
Einmischen.Bewegen.Verändern (Engagementstiftung Sachsen)
Jugendinitiativen in der Altersgruppe 14 bis 27 Jahren mit jugendpolitischem Engagement werden mit bis zu 500€ gefördert.
Kommunale Mittel
Die Kommunen bzw. Landkreise sind nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) verpflichtet, Jugendarbeit zu fördern.
§ 11 [Jugendarbeit]
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27.Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
Leider gibt es ergänzend zu diesem gesetzlichen Anspruch keine Fördervorgaben, so dass jede Gemeinde/ Stadt einen Ermessensspielraum besitzt bezüglich der Förderung. Jede einzelne Kommune kann selbst definieren, was sie unter „angemessener“ oder „ausreichender“ Förderung versteht.
Auf jeden Fall können bzw. sollten Jugendinitiativen/-gruppen (= Jugendclubs) bei der Kommune (= Gemeinde) sowie beim Landkreis (= Jugendamt) bzw. beim Kreisjugendring (gibt es nicht in jedem Landkreis!) sich Informationen zu finanziellen Zuschüssen für ihre eigene Arbeit einholen und wenn vorhanden beantragen.
Bundesmittel
Bundesmittel können über sogenannte Dachorganisationen (=Bundesverbände) für Seminare, Projekte, und vor allem in größerem Umfang für internationale Jugendbegegnungen beantragt werden. Beispielsweise ist die Sächsische Landjugend (=Landesverband) Mitglied im Bund der Deutschen Landjugend (= Bundesverband) und kann über diesen Weg Bundesmittel beantragen.
EU-Mittel
Zusätzlich gibt es die Möglichkeiten, über EU-Programme wie „JUGEND für Europa“ bzw. über Einrichtungen wie das Deutsch-Französische oder Deutsch-Polnische Jugendwerk Fördermittel für Begegnungsreisen ins Ausland bzw. Jugendbegegnungen im Inland zu beantragen.
LEADER ist ein weiteres Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte, bei denen auch Jugendgruppen über Kleinprojektefonds finanzielle Unterstützung erhalten.
Stiftungen & Fonds
Neben den Mitteln der öffentlichen Hand gibt es eine Vielzahl von Stiftungen und Fonds. Diese haben sich verschiedenen Anliegen und Förderschwerpunkten verschrieben und unterstützen diese auf einen Antrag hin mit finanziellen Mitteln.
Sie sind sowohl für Verbände wie auch für Initiativen (= Jugendclubs) zugänglich!
Da es eine Vielzahl derartiger „Fördertöpfe“ mit unterschiedlichsten Fördergrundsätzen und Anforderungen gibt, seien hier nur einige wenige, beispielhaft aufgeführt:
Zu allen hier aufgeführten Fördermöglichkeiten sowie bei der Planung, Organisation und Antragstellung erhaltet Ihr gern Beratung und Unterstützung durch die Sächsische Landjugend e.V.! In einigen Regionen gibt es auch mobile Jugendarbeiter*innen, die hauptamtlich vom Landkreis beauftragt sind. Auch diese unterstützen euch gern!
Wie behalte ich den Überblick?
In jedem Jugendclub ist es von Vorteil, wenn es ein bis zwei Personen gibt, die für die Finanzen zuständig sind. Zwei Personen sehen mehr als eine und ihr könnt euch persönlich besser absichern. Sobald ihr Geld für den Jugendclub in die Hand nehmt, ist ein Kassenbuch zu empfehlen. Es ist keine Pflicht ein Kassenbuch zu führen. Jedoch behaltet ihr damit den besten Überblick und könnt allen anderen Clubmitgliedern besser Auskunft geben. Kassenbücher gibt es in jedem Schreibwarengeschäft. Es reicht jedoch auch eine selbst erstellte Tabelle aus. Auf alle Fälle müssen alle Belege über Einnahmen und Ausgaben aufgehoben werden. Am Besten klebt ihr diese nach Datum geordnet in einen Hefter ein. Da die Druckerschwärze nicht lange hält, ist es von Vorteil wenn ihr die Kassenbons als Belege möglichst noch mal kopiert oder fotografiert und abheftet.
Für eigenen Geldverkehr, wie die Tageseinnahmen aus der Bar in die Jugendclubkasse, solltet ihr einen Beleg ausstellen und diesen Vorgang, wenn möglich durch eine zweite Person prüfen lassen. Dies dient der Absicherung der Finanzen-Zuständigen. Dazu eignen sich am besten Quittungsblöcke oder ihr schreibt einen eigenen Beleg mit Datum, Einnahme oder Ausgabe, Betrag, Zweck und Unterschrift.
Zum Beispiel:
Am 10.07.2022
250,00 € aus Barkasse
an Clubkasse eingezahlt.
Unterschrift
Unterschreiben muss natürlich die Person, die das Geld erhält.
Achtet darauf, dass nicht so viel Geld in euren Kassen vor Ort lagert, damit ihr einen guten Überblick behaltet.
Weil auch Versicherungen zu euren Ausgaben zählen werden, gibt das folgende Merkblatt einen guten Überblick darüber, welche davon wichtig für euch sind.
Förderungen
Förderprogramm: CHILDREN Jugend hilft!
Themen: Unterstützung von gesellschaftliche Engagement von Kindern und Jugendlichen
Wer kann einen Antrag stellen? Initiativen und Vereine
Fördersumme: bis 2.500 Euro
Für was? Preis, Projektfinanzierung
Wie ist das Verfahren? Teilnahme am Wettbewerb bis zum 15.03. - Antragstellungen jederzeit möglich
Förderprogramm: Deutscher Kinder- und Jugendpreis
Themen: zeichnet jährlich Projekte aus, die sich in beispielhafterweise im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen - umfangreiche Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung der Projekte ist ein zentrales Kriterium für die Auswahl der Nominierten
Kategorien: Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur
Wer kann einen Antrag stellen? Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen
Fördersumme: 1. Preis: 6 000 Euro, 2. Preis: 3 000 Euro
Für was? Preis
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsfrist im 1. Quartal
Förderprogramm: Doris-Wuppermann-Stiftung
Für was: Aktivitäten, die das Engagement für soziale Demokratie stärken (soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessensvertretung)
Wer kann einen Antrag stellen? Junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen sowie gemeinnützige Jugendorganisationen, Träger der freien Jugendhilfe und Jugendinitiativen
Fördersumme: bis zu 2500 Euro
Wie ist das Verfahren? Antragsformular auf der Website ausfüllen und per Email an die Stiftung schicken
Förderprogramm: Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks e.V.
Für was: es gibt verschiedene Länder- und Themenfonds bei denen Kinder und Jugendliche stets beteiligt sein müssen, wie Kinderrechte, Kinderschutz, Diversität, Gesunde Ernährung, geflüchtete Kinder und Beteiligung
Wer kann einen Antrag stellen? Kinder und Jugendliche mit einer volljährigen Person, Vereine und Bürgerinitiativen
Fördersumme: bis zu 5000 €
Wie ist das Verfahren? Antrag per Online Formular, Förderkriterien stehen für die unterschiedlichen Themenfelder zum Download bereit
Förderprogramm: Jugenddemokratiepreis
Themen: einmal pro Jahr werden junge Menschen für ihr Engagement ausgezeichnet, die sich mit Ihren Projekten in einer herausragenden Art und Weise für die Demokratie einsetzen
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen, Initiativen, Vereine
Fördersumme: unter 10 000 Euro, Preise bis 3000 Euro
Für was? Preisgeld zur freien Verwendung
Wie ist das Verfahren? Antragsfrist einmal jährlich im Mai
Förderprogramm: Sparkassenstiftungen
Themen: Ehrenamtliches Engagement, Jugendliche, Kunst, Kultur, Soziales
- es gibt insgesamt 775 Sparkassenstiftungen, die sich jeweils regional betätigen
- es macht Sinn die genauen Modalitäten bei der regional zuständigen Sparkassenstiftung nachzulesen oder zu erfragen
Förderprogramm: Stiftung Bildung
Themen: die Stiftung möchte Bildungschancen erhöhen und Kinder und Jugendliche sollen selbst von Anfang an selbst aktiv sein, zusätzlich gibt es 4 Themenfonds: Demokratie weiter denken, Chancengleichheit, Schule bewegt, Handwerk
Wer kann einen Antrag stellen? Engagierte an Schulen und Kitas, Schüler*innen, engagierte Lehrer*innen und Eltern
Fördersumme: bis zu 5000 Euro
Für was? Niedrigschwellige Projektförderungen
Wie ist das Verfahren? Jederzeit formlos
Förderprogramm: Stiftung Mitarbeit
Themen: Aktivitäten, die auf freiwilligen und und ideellem Engagement beruhen
Wer kann einen Antrag stellen? Initiativen, Projekte und Gruppen, die sozialen, pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind
Fördersumme: bis zu 500 Euro
Für was? Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit, Sachmittel für die Initiativen- und Vereinsorganisation, Sachmittel für erste Aktivitäten
Wie ist das Verfahren? Quartalsmäßige Antragsfristen, Antrag ist auf der Website zu finden und per Post einzureichen
Förderprogramm: Town- & Country Stiftung
Themen: Hilfe für benachteiligte Kinder und fördern von ehrenamtlichen Engagement - Stiftungspreis Fördergelder für gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Projekte
Wer kann einen Antrag stellen? Vereine
Fördersumme: 1.000 Euro - Herausragende Preisträger können einmalig 5.000 Euro zusätzlich gewinnen
Für was? Preis
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsfrist im 2. Quartal
Förderprogramm: Vacasol Jugendförderung
Themen: vor allem für ehrenamtliche Projekte im Bereich Kinder- und Jugendförderung vor allem im gemeinnützigen Sinne, Inklusionsarbeit, sowie Projekte zur Förderung der Gleichstellung junger Menschen
Wer kann einen Antrag stellen? Vereine, Sparten der Vereine, einzelne Teams, die Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und/ oder Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen anbieten, besonders aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales
Fördersumme: 10 mal im Jahr 1.000 Euro
Für was? Projektfinanzierung
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsfrist im 2. Quartal