Finanzen - Das liebe Geld
Finanzierung von Jugendclubs
Ein vielseitiges Programm des Jugendclub kostet Geld. Doch woher nehmen?
Mitglieds- bzw. Clubbeiträge, Eigenmittel, die über den Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen erwirtschaftet werden, sind wichtige Säulen der Finanzierung des Jugendclublebens. Daneben lassen sich viele Jugendclubs unterstützen durch Spender oder Sponsoren.
Spendenwesen
Geld- oder Sachleistungen, die von Betrieben oder Privatpersonen für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt werden.
Sponsoring
Sponsoren erwarten für ihre Geld- und/oder Sachleistungen eine Gegenleistung (Zeitungsannonce, Erwähnen auf Flyern, etc.).
Daneben gibt es noch eine weitere Säule der Finanzierung für Jugendclubs:
Öffentliche Mittel
Sächsische Mittel für Jugendinitiativen
Drei Stiftungen fördern jugendinitiierte Beteiligungsprojekte in Sachsen. Die drei Programme haben unterschiedliche Schwerpunkte, bauen aber auch aufeinander auf. Für Jugendgruppen mit wenig Beteiligungserfahrung empfiehlt sich Hoch vom Sofa!, für selbständigere "Novum" und für jugendpolitisch engagierte Initiativen "Einmischen.Bewegen.Verändern".
Hoch vom Sofa! (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung)
Jugendliche von 12 bis 18 Jahren mit weniger Vorerfahrung werden mit bis zu 2.500€ gefördert und begleitet.
NOVUM: Ideen.einfach.machen! (Sächsische Jugendstiftung)
Jugendliche von 14 bis 22 Jahren mit einem hohen Maß an Eigeninitiative werden mit bis zu 1.500€ gefördert.
Einmischen.Bewegen.Verändern (Engagementstiftung Sachsen)
Jugendinitiativen in der Altersgruppe 14 bis 27 Jahren mit jugendpolitischem Engagement werden mit bis zu 500€ gefördert.
Kommunale Mittel
Die Kommunen bzw. Landkreise sind nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) verpflichtet, Jugendarbeit zu fördern.
§ 11 [Jugendarbeit]
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27.Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
Leider gibt es ergänzend zu diesem gesetzlichen Anspruch keine Fördervorgaben, so dass jede Gemeinde/ Stadt einen Ermessensspielraum besitzt bezüglich der Förderung. Jede einzelne Kommune kann selbst definieren, was sie unter „angemessener“ oder „ausreichender“ Förderung versteht.
Auf jeden Fall können bzw. sollten Jugendinitiativen/-gruppen (= Jugendclubs) bei der Kommune (= Gemeinde) sowie beim Landkreis (= Jugendamt) bzw. beim Kreisjugendring (gibt es nicht in jedem Landkreis!) sich Informationen zu finanziellen Zuschüssen für ihre eigene Arbeit einholen und wenn vorhanden beantragen.
Bundesmittel
Bundesmittel können über sogenannte Dachorganisationen (=Bundesverbände) für Seminare, Projekte, und vor allem in größerem Umfang für internationale Jugendbegegnungen beantragt werden. Beispielsweise ist die Sächsische Landjugend (=Landesverband) Mitglied im Bund der Deutschen Landjugend (= Bundesverband) und kann über diesen Weg Bundesmittel beantragen.
EU-Mittel
Zusätzlich gibt es die Möglichkeiten, über EU-Programme wie „JUGEND für Europa“ bzw. über Einrichtungen wie das Deutsch-Französische oder Deutsch-Polnische Jugendwerk Fördermittel für Begegnungsreisen ins Ausland bzw. Jugendbegegnungen im Inland zu beantragen.
LEADER ist ein weiteres Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte, bei denen auch Jugendgruppen über Kleinprojektefonds finanzielle Unterstützung erhalten.
Stiftungen & Fonds
Neben den Mitteln der öffentlichen Hand gibt es eine Vielzahl von Stiftungen und Fonds. Diese haben sich verschiedenen Anliegen und Förderschwerpunkten verschrieben und unterstützen diese auf einen Antrag hin mit finanziellen Mitteln.
Sie sind sowohl für Verbände wie auch für Initiativen (= Jugendclubs) zugänglich!
Da es eine Vielzahl derartiger „Fördertöpfe“ mit unterschiedlichsten Fördergrundsätzen und Anforderungen gibt, seien hier nur einige wenige, beispielhaft aufgeführt:
Zu allen hier aufgeführten Fördermöglichkeiten sowie bei der Planung, Organisation und Antragstellung erhaltet Ihr gern Beratung und Unterstützung durch die Sächsische Landjugend e.V.! In einigen Regionen gibt es auch mobile Jugendarbeiter*innen, die hauptamtlich vom Landkreis beauftragt sind. Auch diese unterstützen euch gern!
Wie behalte ich den Überblick?
In jedem Jugendclub ist es von Vorteil, wenn es ein bis zwei Personen gibt, die für die Finanzen zuständig sind. Zwei Personen sehen mehr als eine und ihr könnt euch persönlich besser absichern. Sobald ihr Geld für den Jugendclub in die Hand nehmt, ist ein Kassenbuch zu empfehlen. Es ist keine Pflicht ein Kassenbuch zu führen. Jedoch behaltet ihr damit den besten Überblick und könnt allen anderen Clubmitgliedern besser Auskunft geben. Kassenbücher gibt es in jedem Schreibwarengeschäft. Es reicht jedoch auch eine selbst erstellte Tabelle aus. Auf alle Fälle müssen alle Belege über Einnahmen und Ausgaben aufgehoben werden. Am Besten klebt ihr diese nach Datum geordnet in einen Hefter ein. Da die Druckerschwärze nicht lange hält, ist es von Vorteil wenn ihr die Kassenbons als Belege möglichst noch mal kopiert oder fotografiert und abheftet.
Für eigenen Geldverkehr, wie die Tageseinnahmen aus der Bar in die Jugendclubkasse, solltet ihr einen Beleg ausstellen und diesen Vorgang, wenn möglich durch eine zweite Person prüfen lassen. Dies dient der Absicherung der Finanzen-Zuständigen. Dazu eignen sich am besten Quittungsblöcke oder ihr schreibt einen eigenen Beleg mit Datum, Einnahme oder Ausgabe, Betrag, Zweck und Unterschrift.
Zum Beispiel:
Am 10.07.2022
250,00 € aus Barkasse
an Clubkasse eingezahlt.
Unterschrift
Unterschreiben muss natürlich die Person, die das Geld erhält.
Achtet darauf, dass nicht so viel Geld in euren Kassen vor Ort lagert, damit ihr einen guten Überblick behaltet.
Weil auch Versicherungen zu euren Ausgaben zählen werden, gibt das folgende Merkblatt einen guten Überblick darüber, welche davon wichtig für euch sind.
Förderungen
Förderprogramm: Alert Fund for Youth
Für was: Engagement für aktivistische Aktionen, wie Ausstellungen zu politischen Debatten, Protestkundgebungen, politische Kampagnen
Wer kann einen Antrag stellen? Jugendgruppen oder Jugendliche in NGOs zwischen 15 und 32 Jahren
Fördersumme: bis zu 1500 €
Wie ist das Verfahren? Online Formular auf der Website ausfüllen und einen Zeit- und Finanzierungsplan per Email schicken – die Bearbeitung kann 6 Wochen bis 3 Monate dauern
Förderprogramm: Bündnisse für Bildung – Kultur macht stark II
Für was: Bildungsmaßnahmen entsprechend der lokalen Gegebenheiten z.B. dann dies die Förderung von ehrenamtlichen Engagement sein
Wer kann einen Antrag stellen? Mindestens 3 zivilgesellschaftliche Akteur*innen müssen sich zusammenschließen und den Antrag stellen (lokale Initiativen, Vereine und Verbände)
Fördersumme: insgesamt stehen 250 Millionen Euro von 2023-2027 zur Verfügung
Wie ist das Verfahren? Es gibt 24 registrierte bundesweite Verbände - bei einem von diesen muss ein Antrag geschrieben werden. Es sollten sich vorher unbedingt noch einmal die Kriterien für die Voraussetzung zur Förderung angeschaut werden.
Förderprogramm: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
Für was: Projekte, die demokratische Handlungskompetenzen fördern – die Projekte sollen von Kindern und Jugendlichen selbst konzipiert, durchgeführt und ausgewertet werden
Wer kann einen Antrag stellen? Gemeinnützige Organisationen, Schulen, Kinder und Jugendliche
Fördersumme: 2020 waren es insgesamt 25 Millionen Euro
Wie ist das Verfahren? Innerhalb der Programmschwerpunkte gibt es aktuelle Ausschreibungen mit eigenen Antragsformularen und Förderbedingungen → diese findet ihr auf der Website
Förderprogramm: Doris-Wuppermann-Stiftung
Für was: Aktivitäten, die das Engagement für soziale Demokratie stärken (soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessensvertretung)
Wer kann einen Antrag stellen? Junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen sowie gemeinnützige Jugendorganisationen, Träger der freien Jugendhilfe und Jugendinitiativen
Fördersumme: bis zu 2500 Euro
Wie ist das Verfahren? Antragsformular auf der Website ausfüllen und per Email an die Stiftung schicken
Förderprogramm: Europäische Jugendstiftung
Für was: Entwicklung von Solidarität und Toleranz im Bereich der Sensibilisierung, Kompetenzentwicklung oder der Kollaborativen Arbeit
Wer kann einen Antrag stellen? Gemeinnützige nationale und internationale Initiativen, nichtstaatliche Jugendorganisationen und -netzwerke sowie nichtstaatliche Strukturen, die in der Jugendarbeit tätig sind
Fördersumme: Zuschüsse für Pilotaktivitäten bis zu 15000 Euro
Wie ist das Verfahren? Registrierung auf der Website – dann muss das Projekt online eingereicht werden, die Entscheidungen über neue Projekte erfolgen alle 2-3 Monate
ACHTUNG! Die Website und Registrierung sind nur auf Englisch
Förderprogramm: F.C. Flick Stiftung
Für was: Projekte gegen Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus für Kinder und Jugendliche aber auch Basisaktivitäten von Jugendinitiativen und Jugendverbänden
Wer kann einen Antrag stellen? Gemeinnützige Vereine und juristische Personen
Fördersumme: bis zu 30 000 Euro
Wie ist das Verfahren? Antrag muss 4 Monate vor Projektbeginn über ein Online Formular eingereicht werden
Förderprogramm: Fonds Soziokultur
Für was: verschiedene Schwerpunkte zum Thema Soziokultur (Innovationsförderung, Impulsförderung, Strukturförderung, Kooperationsförderung, U25- junge Kultur, Soziokultur)
Wer kann einen Antrag stellen? Vereine und Initiativen der Kulturarbeit
Fördersumme: je nach Schwerpunkt 3000 bis 30 000 Euro
Wie ist das Verfahren? über ein Antragsformular auf der Website
Förderprogramm: Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks e.V.
Für was: es gibt verschiedene Länder- und Themenfonds bei denen Kinder und Jugendliche stets beteiligt sein müssen, wie Kinderrechte, Kinderschutz, Diversität, Gesunde Ernährung, geflüchtete Kinder und Beteiligung
Wer kann einen Antrag stellen? Kinder und Jugendliche mit einer volljährigen Person, Vereine und Bürgerinitiativen
Fördersumme: bis zu 5000 €
Wie ist das Verfahren? Antrag per Online Formular, Förderkriterien stehen für die unterschiedlichen Themenfelder zum Download bereit
Förderprogramm: GLS Treuhand e.V.
Themen: Initiativen und Menschen, die gesellschaftliche Neuerungen erwirken wollen insbesondere in den Feldern Bildung, Berufsbildung, Altenarbeit, Demokratie, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, ökologische Landwirtschaft, Gesundheit sowie Kunst und Kultur - es gibt zu diesen Themen jeweils thematische Zukunftsstiftungen
Wer kann einen Antrag stellen? Gemeinnützige Organisationen
Fördersumme: 1000 bis 5000 €
Für was: Personalkosten, Anschaffungen, Reisekosten, Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sachkosten
Wie ist das Verfahren? Hinweise für Antragstellung sowie Antragsformular befinden sich auf der Website – die Bearbeitung kann bis zu 6 Wochen dauern
Förderprogramm: Hans Thomann-Stiftung
Themen: Ziel ist es Kinder und Jugendliche für Musik zu begeistern z.B. durch Workshops oder Begegnungen mit Musiker*innen
Wer kann einen Antrag stellen? Gemeinnützige Organisationen
Fördersumme: keine Angabe
Für was: Anschaffungen und Projekte
Wie ist das Verfahren? Per post oder Email mit der Stiftung in Verbindung setzen und das Projekt formlos vorstellen
Förderprogramm: Jugend hilft! - Fonds
Themen: Förderung von sozialen Engagement von Kindern und Jugendlichen z.B. mit sozialen, politischen oder ökologischen Themen
Wer kann einen Antrag stellen? Kinder und Jugendliche (6 bis 21 Jahre), die sich als Team bewerben
Fördersumme: bis zu 25000 Euro
Für was: in Einzelfällen Honorarkosten, Reisekosten und Ausstattungsgegenstände
Wie ist das Verfahren? Online Antrag muss vom 15. Oktober bis zum 15. März jeden Jahres einreicht werden
Förderprogramm: Jugendstil * Ideenfonds – postmigrantische Perspektiven in Ostdeutschland
Themen: Ideen und Projekte, die neue Möglichkeiten für junge Menschen schaffen und die Gesellschaft besser, schöner und toleranter gestalten wollen außerdem sollen postmigrantische Perspektiven gestärkt und sichtbarer gemacht werden
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen und Gruppen oder Initiativen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die überwiegend Menschen mit Einwanderungsgeschichte, People of Color und Schwarze Menschen repräsentieren
Fördersumme: Einzelpersonen bis 800 €, Gruppen bis 1000 €
Für was: Sachkosten, Anschaffungen, Öffentlichkeitsarbeit, Druckkosten
Wie ist das Verfahren? Monatlich kann ein Online Bewerbungsformular auf der Website ausgefüllt werden
Förderprogramm: Liebelt-Stiftung
Themen: Projekte mit Themenschwerpunkten, wie Kunst, Kultur und Integration
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen, Arbeits- und Projektgruppen, als auch Vereine und Institutionen
Fördersumme: keine Angabe
Für was: Honorare, Fahrtkosten, Unterkunft, Öffentlichkeitsarbeit, Technikmiete
Wie ist das Verfahren? Anträge können jederzeit gestellt werden, Formulare und Hinweise finden sich auf der Website
Förderprogramm: Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung
Themen: Förderung von Projektideen, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener Herkunft fördern
Wer kann einen Antrag stellen? Gemeinnützige Vereine, Institutionen, Verbände und Stiftungen
Fördersumme: bis 75.000 Euro – nur 80 % der Projektkosten werden finanziert
Für was: Honorare, Ehrenamtspauschalen, Miete, Materialkosten
Wie ist das Verfahren? Jeweils Ende August ist die Frist für Projekte, die Oktober beginnen sollen → weitere Infos und Antragsformulare finden sich auf der Website
Förderprogramm: Lush Charity Pot
Für was: Gruppen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, können hier eine Spende bekommen z.B. im Bereich Antirassismus, Feminismus, FLTI*, Frauen, Geflüchtete, Menschenrechte...
Wer kann einen Antrag stellen? Graswurzelgruppen, Bürgerinitiativen und gemeinnützige Einrichtungen
Fördersumme: bis zu 5000 €
Für was? Alle mit dem Projekt geplanten Ausgaben, Personalkosten nur als größte Ausnahme
Wie ist das Verfahren? Förderrichtlinien und FAQs sind auf Website, Antragsformular kann per Email angefordert werden, dann 6- 8 Wochen Bearbeitungszeit
Förderprogramm: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.
Für was: „Bündnisse für Bildung“ sollen entstehen vor allem für „bildungsbenachtteiligte“ Jugendliche stadtteilbezogen in Großstädten
Wer kann einen Antrag stellen? Ein Zusammenschluss aus mindestens 3 gemeinnützigen Organisationen
Fördersumme: bis zu 45 000 €
Für was? Kurse/ Workshops, Ferienfreizeiten, Honorare für Externe, Aufwandsentschädigungen, Verpflegung, Unterkunft…
Wie ist das Verfahren? Antragsformular und Registrierung auf der Website
Förderprogramm: Quartiermeister Fonds
Für was: Gruppen, die in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft tätig sind und einen gemeinnützigen Zweck verfolgen
Wer kann einen Antrag stellen? Projekte, Personen, Vereine, Kollektive
Fördersumme: bis zu 1.000 bis 2.000 Euro
Für was? Alle projektbezogenen Kosten
Wie ist das Verfahren? Online Formular ist auf der Website, auf der Website wird öffentlich abgestimmt, wer das Geld bekommt
Förderprogramm: Reinhold-Beitlich-Stiftung
Für was: Förderung von Engagement Jugendlicher im Kultur- und Naturschutzbereich sowie Unterstützung für kranke und hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche
Wer kann einen Antrag stellen? keine Angabe
Fördersumme: keine Angabe
Für was? Keine Personal- und Baukosten
Wie ist das Verfahren? Keine klare Form vorgegeben, ein Antrag muss nur das Projektvorhaben gut darstellen und alle nötigen Informationen enthalten
Förderprogramm: Rosa Luxemburg Stiftung Sachsen - Jugendbildungsfonds
Für was: es wird Jugendbildung in Sachsen gefördert, wie Seminare, Workshops, Ausstellungen, Publikationen oder anderes für Jugendliche und junge Erwachsene
Wer kann einen Antrag stellen? Alle
Fördersumme: bis 500 €
Für was? Alle im Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Kosten
Wie ist das Verfahren? 4 x jährlich, alle Infos auf der Website
Förderprogramm: Rosa Luxemburg Stiftung Sachsen - Initiativenfonds
Für was: Projekt muss von Jugendlichen für Jugendliche sein und etwas bewegen wollen, Inhalt und Form sind nicht eingegrenzt
Wer kann einen Antrag stellen? alle
Fördersumme: bis 400 Euro
Für was? Honorare, Sachkosten für Workshops, Anktionstrainings, Infoveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Ausstellungen
Wie ist das Verfahren? Antrag kann formlos eingereicht werden und sollte 6-8 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden
Förderprogramm: Sparkassenstiftungen
Themen: Ehrenamtliches Engagement, Jugendliche, Kunst, Kultur, Soziales
- es gibt insgesamt 775 Sparkassenstiftungen, die sich jeweils regional betätigen
- es macht Sinn die genauen Modalitäten bei der regional zuständigen Sparkassenstiftung nachzulesen oder zu erfragen
Förderprogramm: Stiftung Bildung
Themen: die Stiftung möchte Bildungschancen erhöhen und Kinder und Jugendliche sollen selbst von Anfang an selbst aktiv sein, zusätzlich gibt es 4 Themenfonds: Demokratie weiter denken, Chancengleichheit, Schule bewegt, Handwerk
Wer kann einen Antrag stellen? Engagierte an Schulen und Kitas, Schüler*innen, engagierte Lehrer*innen und Eltern
Fördersumme: bis zu 5000 Euro
Für was? Niedrigschwellige Projektförderungen
Wie ist das Verfahren? Jederzeit formlos
Förderprogramm: Stiftung Mitarbeit
Themen: Aktivitäten, die auf freiwilligen und und ideellem Engagement beruhen
Wer kann einen Antrag stellen? Initiativen, Projekte und Gruppen, die sozialen, pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind
Fördersumme: bis zu 500 Euro
Für was? Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit, Sachmittel für die Initiativen- und Vereinsorganisation, Sachmittel für erste Aktivitäten
Wie ist das Verfahren? Quartalsmäßige Antragsfristen, Antrag ist auf der Website zu finden und per Post einzureichen
Förderprogramm: Stiftungsgemeinschaft anstiftung & ertomis gGmbH
Themen: alles was selbst gemacht ist (z.B. Offene Werkstätten, Reparatur Initiativen, Urbane Gärten, Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften
Wer kann einen Antrag stellen? Gemeinnützige Organisationen
Fördersumme: keine Angabe
Für was? Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Gartengeräte, Samen, Pflanzen, Material für handwerkliche Aktivitäten, Reisekosten für Vernetzungstreffen
Wie ist das Verfahren? Ein formloses Anschreiben auf maximal 3 Seiten (Projektträger*in, Inhalt, Maßnahme, Zeitplan, Finanzierungsplan)
Förderprogramm: Willy Robert Pitzer Stiftung
Themen: Projekte auf dem Gebiet der Jugendhilfe, Sport, Ausbildung und Erziehung
Wer kann einen Antrag stellen? gemeinnützige und mildtätige Zwecke
Fördersumme: keine Angabe
Für was? Es gibt keine Ausschlusskriterien
Wie ist das Verfahren? Wird gerade überarbeitet → bitte auf der Website schauen
Förderprogramm: Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft
Themen: eigenverantwortlicher und selbstlose Initiativen die gesellschaftliche Aufgabenstellungen in den Blick nehmen/ bearbeiten
Wer kann einen Antrag stellen? Initiativen für gemeinnützige und mildtätige Zwecke
Fördersumme: keine Angabe
Für was? Keine Angabe
Wie ist das Verfahren? Eine Voranfrage per Email empfiehlt sich
zukunftsstiftung-mensch-und-gesellschaft.de/initiative-ergreifen
Förderprogramm: atDta- Stiftung Hilfe zur Selbsthilfe
Themen: kleine private ehrenamtlich gegründete Hilfswerke, die „Hilfe zur Selbsthilfe“- Projekte durchführen und ermöglichen (vor allem im sozialen aber auch kulturellem Bereich)
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen und Organisationen
Fördersumme: keine Angabe
Für was? Keine Veranstaltungen und Publikationen
Wie ist das Verfahren? Online ist ein Antrag zu finden, der direkt online ausgefüllt werden kann oder per Email eingeschickt werden kann, die Bearbeitungszeit dauert 3-4 Monate
→ mit einem Online Fragetest auf der Website kann probiert werden, ob das Projekt Aussicht auf Erfolg hat
Förderprogramm: Engagiertes Land
Themen: Engagement-Netzwerke in strukturschwachen, ländlichen Räumen stärken, die bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt
Wer kann einen Antrag stellen? Sonstige, Vereine
Fördersumme: bis 10 000€
Für was? Projektfinanzierung, 10 % Eigenanteil
Wie ist das Verfahren? Antragsfristen sind im 1. Quartal, 2. Quartal,
Ergänzende Informationen
Interessenbekundung: 01. März – 12. April 2022
Projektlaufzeit: 1. September 2022 bis 31. Dezember 2023
Förderprogramm: Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen
Themen: Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen.
Wer kann einen Antrag stellen? Chören, Orchestern, Musikvereinen, Kirchengemeinden, Kulturvereinen, Kulturämtern
Fördersumme: keine Angabe
Für was? Projektfinanzierung
Förderprogramm: Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort.
Themen: Engagementförderung in den jeweiligen Regionen
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen
Fördersumme: unter 10 000€
Für was? Projektfinanzierung
Wie ist das Verfahren? Mehrstufiges Bewerbungsverfahren – 1. Online-Bewerbung mit guter Konzeptskizze inklusive Kostenplan – wenn die Bewerbung überzeugt, wird bei einer Bewerbung über 5 000€ ein Auswahlgremium vor Ort über die Förderung entscheiden. Zusaätzlich müssen sich die Bewerber*innen einer Jury vorstellen, welche die Neulandgewinnerinnen und Neulandgewinner auswählt
Förderprogramm: Levelup
Themen: Stabilisierung und Weiterentwicklung von Organisationen und Initiativen von Menschen mit Migrationsbiographie und/oder Rassismuserfahrung
Wer kann einen Antrag stellen? Migrant*innenorganisationen und Neue Deutsche Organisationen, die sich mit dem Ziel einer besseren gesellschaftlichen und politischen Beteiligung weiterentwickeln wollen
Fördersumme: 28 000 – 40 000 Euro
Für was? Projektfinanzierung im weitesten Sinne z.B. Raummieten, Veranstaltungsreihen, Erarbeitung von Materialien, Beschäftigung von Personal, Honorare u.v.m.
Wie ist das Verfahren? Die Bewerbungsfrist ist einmal jährlich im ersten Quartal - das Projekt muss mindestens 12 Monate Laufzeit haben
Förderprogramm: Jugenddemokratiepreis
Themen: einmal pro Jahr werden junge Menschen für ihr Engagement ausgezeichnet, die sich mit Ihren Projekten in einer herausragenden Art und Weise für die Demokratie einsetzen
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen, Initiativen, Vereine
Fördersumme: unter 10 000 Euro, Preise bis 3000 Euro
Für was? Preisgeld zur freien Verwendung
Wie ist das Verfahren? Antragsfrist einmal jährlich im Mai
Förderprogramm: OPENION – Bildung für eine starke Demokratie
Themen: Lokale Projektverbünde, bestehend aus einer Schule und einer außerschulische:n Partner:in, erproben gemeinsam mit Schüler:innen zwischen zehn und 18 Jahren zeitgemäße Formen gelebter Demokratiebildung
Wer kann einen Antrag stellen? Ein Projektverbund dieser besteht aus mindestens einer Schule in Kooperation mit mindestens einer gemeinnützigen außerschulischen Partner:in (z.B. Jugendhilfeträger:innen, Akteur:innen der außerschulischen politischen Jugendbildung oder jugendkulturelle Einrichtungen)
Fördersumme: keine Angabe
Für was? Keine Angabe
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsfrist bis 10.06. - die Projektverbünde starten spätestens zum Schuljahr 2022/2023 und umfasst zwei Schuljahre - Bewerbungen können aktuell eingereicht werden.
Förderprogramm: Steh-auf-Preis für Toleranz und Zivilcourage
Themen: Die F. C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz lobt alle zwei Jahre den Steh-auf-Preis aus, mit dem zivilgesellschaftliche Aktivitäten für ein friedlicheres, toleranteres und bunteres Miteinander in unserer Gesellschaft ausgezeichnet werden.
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen, Initiativen, Vereine
Fördersumme: unter 10.000 Euro
Für was? Keine Angabe
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsfrist im 1. Quartal – Preis wird aller zwei Jahre vergeben
Förderprogramm: UPJ Pro Bono Rechtsberatung
Themen: Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die die finanziellen Mittel für eine rechtliche Beratung nicht aufbringen können - Rechtsanwält*innen engagieren sich in diesem deutschlandweiten Netzwerk und beraten Organisationen zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, einer Neugründung oder Umwandlung der Rechtsform, Satzungsänderungen oder Datenschutzfragen
Wer kann einen Antrag stellen? Vereine
Fördersumme: UPJ erhebt pro Vermittlungsfall einen geringen Beitrag
Für was? Rechtsberatung
Wie ist das Verfahren? Antragstellung fortlaufend möglich
Förderprogramm: Deutscher Kinder- und Jugendpreis
Themen: zeichnet jährlich Projekte aus, die sich in beispielhafterweise im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen - umfangreiche Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung der Projekte ist ein zentrales Kriterium für die Auswahl der Nominierten
Kategorien: Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur
Wer kann einen Antrag stellen? Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen
Fördersumme: 1. Preis: 6 000 Euro, 2. Preis: 3 000 Euro
Für was? Preis
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsfrist im 1. Quartal
Förderprogramm: Town- & Country Stiftung
Themen: Hilfe für benachteiligte Kinder und fördern von ehrenamtlichen Engagement - Stiftungspreis Fördergelder für gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Projekte
Wer kann einen Antrag stellen? Vereine
Fördersumme: 1.000 Euro - Herausragende Preisträger können einmalig 5.000 Euro zusätzlich gewinnen
Für was? Preis
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsfrist im 2. Quartal
Förderprogramm: Vacasol Jugendförderung
Themen: vor allem für ehrenamtliche Projekte im Bereich Kinder- und Jugendförderung vor allem im gemeinnützigen Sinne, Inklusionsarbeit, sowie Projekte zur Förderung der Gleichstellung junger Menschen
Wer kann einen Antrag stellen? Vereine, Sparten der Vereine, einzelne Teams, die Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und/ oder Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen anbieten, besonders aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales
Fördersumme: 10 mal im Jahr 1.000 Euro
Für was? Projektfinanzierung
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsfrist im 2. Quartal
Förderprogramm: Dein Ding
Themen: selbstgestaltete Projekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen rund um die Themen Inklusion und Vielfalt – eine erste Idee reicht schon
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen als Team ab mindestens 2 Personen
Fördersumme: 500 Euro
Für was? Preis
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsfrist im 2. Quartal
Förderprogramm: Projektförderung für gemeinnützige Projekte
Themen: unterstützt werden gemeinnützige Projekte und Einrichtungen von Jugendlichen – sowohl - im Mittelpunkt stehen dabei vor allem Projekte der Demokratie-, Europa- und Jugendbildung, aber auch nachhaltige, kulturelle oder digitale Projekte
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen als Team ab mindestens 2 Personen
Fördersumme: bis zu 5.000 Euro
Für was? Es wird strukturell unterstützt sowie auch mit fachlichem Know How und mit finanzieller Förderung
Wie ist das Verfahren? Bewerbungsschluss im 3.Quartal Beantragung und Umsetzung der Förderung ist äußerst niedrigschwellig und kann auch von Jugendinitiativen mit wenig Erfahrung bewältigt werden
Förderprogramm: CHILDREN Jugend hilft!
Themen: Unterstützung von gesellschaftliche Engagement von Kindern und Jugendlichen
Wer kann einen Antrag stellen? Initiativen und Vereine
Fördersumme: bis 2.500 Euro
Für was? Preis, Projektfinanzierung
Wie ist das Verfahren? Teilnahme am Wettbewerb bis zum 15.03. - Antragstellungen jederzeit möglich
Förderprogramm: Kreuzberger Kinderstiftung
Themen: Projekte von Kindern und Jugendlichen mit Themen zur Teilhabe an gesellschaftspolitischen Prozessen, interkulturellen Austausch und soziales Engagement
Wer kann einen Antrag stellen? Gemeinnützige Vereine
Fördersumme: bis 2.000 Euro
Für was? Preis, Projektfinanzierung
Wie ist das Verfahren? Antragstellung im 4. Quartal
Förderprogramm: Pill Mayer-Stiftung
Themen: interkulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche (alle künstlerischen Ausdrucksformen wie Musik, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Bildende Kunst, aber auch Museen und Ausstellungen)
Wer kann einen Antrag stellen? Vereine
Fördersumme: bis 1.000 Euro
Für was? Projektfinanzierung
Wie ist das Verfahren? Preis wird alle 2 Jahre vergeben – letzte Frist Mai 2022
Förderprogramm: Stiftung West-Östliche Begegnungen
Themen: fördert die Völkerverständigung und den Frieden durch Vertiefung von Beziehungen und Kontakten zwischen Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland und aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie der baltischen Staaten - Förderungen sind u.a. möglich für Schüler- und Jugendgruppen, ehrenamtliche Kulturensembles, kommunale Institutionen, Kirchengemeinden sowie eingetragene Vereine, die Kontakte und Beziehungen mit Menschen aus den Partnerländern der Stiftung unterhalten und Begegnungen organisieren
Wer kann einen Antrag stellen? eingetragene Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind und öffentliche Institutionen wie Schulen, Städte und Gemeinden
Fördersumme: keine Angabe
Für was? Projektfinanzierung
Wie ist das Verfahren? Ausschreibungsfristen auf der Website
Förderprogramm: Go volunteer – Volunteer Awards
Themen: Auszeichnung für besonderes soziales Engagement, den Einsatz für eine vielfältige, tolerante Gesellschaft und eine friedliche Zukunft
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen, Initiativen und Vereine
Fördersumme: keine Angabe
Für was? Projektfinanzierung
Wie ist das Verfahren? Ausschreibungsfristen auf der Website
Förderprogramm: Adolf-Hempel-Jugendtierschutzpreis
Themen: Initiativen und Projekte, die den Tierschutzgedanken und Engagement von Jugendlichen miteinander verknüpfen
Wer kann einen Antrag stellen? Einzelpersonen (ab 16 Jahren), Initiativen, Schulklassen oder Jugendgruppen aus Deutschland mit mindestens 6 Schülern/Mitgliedern im Alter zwischen 8 und 20 Jahren
Fördersumme: 2.500 Euro
Für was? Preis
Wie ist das Verfahren? Preisvergabe alle 2 Jahre – nächste Preisvergabe: 2023