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Die nun folgende Hausordnung soll allen Besuchern einige verbindliche Verhaltensregeln an die Hand geben, um ein möglichst angenehmes Zusammensein im Haus zu gewährleisten. Allgemeines Der Jugendtreff steht grundsätzlich allen Jugendlichen im Alter von & bis & Jahren offen. Bei Gästen sind Ausnahmen möglich. Verantwortlich sind & Sie sind gegenüber allen Nutzer*innen weisungsberechtigt. Der Theken- und Kassendienst ist während der Öffnungszeit für die Kasse, die Musikanlage und die Ausgabe von Spielzubehör usw. verantwortlich. Die technischen Anlagen/Geräte werden nur von den Thekendiensten oder den damit befugten Personen bedient. Der Dienst endet mit dem gemeinsamen Säubern des Jugendtreffs (Kehren, Wischen bei Bedarf, Müllbeseitigung, Abwaschen, Aufräumen& ). Um den Jugendtreff zu organisieren, finden regelmäßige Treffen aller Teilnehmer des Jugendtreffs Pulsnitz statt. Alle Teilnehmer entscheiden gleichberechtigt. 1. Mitgliedsbeiträge, Essen und Trinken Jedes Mitglied zahlt monatlich einen Unkostenbeitrag von & ¬ in eine Gemeinschaftskasse. Davon werden laufende Ausgaben für Speisen, Getränke und Verbrauchsmittel finanziert. Das Mitbringen von Essen und Trinken ist nicht gestattet. Nehmen Gäste Speisen und Getränke zu sich, entrichten sie einen Unkostenbeitrag. 2. Öffnungszeiten Die aktuellen Öffnungszeiten des Jugendtreffs sind aus dem Aushang  Ergänzung der Hausordnung ersichtlich und sind gut sichtbar im Eingangsbereich des Jugendtreffs anzubringen. Geschlossene AGs oder Projektgruppen sowie besondere Veranstaltungen finden außerhalb der normalen Öffnungszeiten statt und müssen auf dem digitalen Planungskalender eingetragen werden. 3. Benutzung der Räume im Jugendtreff, Verhalten der Besucher/innen Jeder Besucher erkennt die Hausordnung an und verhält sich in ihrem Sinne. Besuchern, die sich der Hausordnung oder den Weisungen der Verantwortlichen widersetzen, kann der Zutritt zeitweilig oder dauernd untersagt werden. Ein Hausverbot gilt für die Räume selbst und das dazugehörige Außengelände! Werbung für parteipolitische und religiöse Aktivitäten sind untersagt. Rassistische und extremistische Äußerungen, Handlungen und Symbole sind untersagt. Jede/r Besucher/in hat sich so zu verhalten, dass ... " niemand durch sie/ihn gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird Bedrohungen, Beleidigungen und Beschimpfungen sind hier unerwünscht, denn sie sind oft der Auslöser für unnötige Konflikte und Gewalt. Gegenseitiger Respekt ist die Grundlage für ein gutes Miteinanderauskommen. Spaßprügeleien oder Kloppereien sind hier nicht erwünscht, weil es nicht ersichtlich ist, dass es sich um Spaß handelt. Außerdem wird aus Spaß oft Ernst. Alle Personen im Jugendtreffs sind respektvoll zu behandeln, denn nur gemeinsam ist der Betrieb des Jugendtreffs möglich! " Belästigungen der Anwohner sollen möglichst vermieden werden (zum Beispiel Lärm bei Anfahrt und Abfahrt, insbesondere nach 22:00 Uhr) " Verschmutzungen und mutwillige Beschädigungen unterbleiben. Der Jugendtreff und das Inventar sind sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung von Eigentum des Jugendtreffs oder des Vermieters hat der Verursacher den Zeitwert der beschädigten Sache zu ersetzen. Wenn ich etwas beschädigt habe oder mich falsch verhalten habe, stehe ich dazu, melde mich und trage selbstverständlich auch die Konsequenzen für mein Verhalten, so dass nicht andere dafür leiden müssen. " Lärm Wenn die Musikanlage läuft, sind die Fenster geschlossen zu halten. Beim Lüften der Räume ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu stellen. Die Anlage sollte beim normalen Betrieb so eingestellt sein, dass Gespräche untereinander ohne weiteres möglich sind. Der Thekendienst ist für die Musik am jeweiligen Tag verantwortlich, sollte aber in jedem Fall auch auf Wünsche der Besucher eingehen. Musik wird vorrangig von der installierten Musikanlage abgespielt. Der Einsatz von mitgebrachten Bluetooth-Boxen ist verboten, wenn die Anlage an ist. 4. Jugendschutz Im Jugendtreff und auf dessen Gelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Insbesondere gilt, - ein absolutes Rauchverbot. Diese Regelung gilt auch für E-Zigaretten und Shisha usw. Jugendliche ab 18 Jahren dürfen vor dem Jugendtreff rauchen. Die Benutzung des Aschenbechers ist dabei selbstverständlich. - ein striktes Alkoholverbot für unter 16-Jährige. Das Mitbringen und der Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt. Mitgebrachte alkoholische Getränke werden von den Verantwortlichen generell eingezogen. Sichtlich Angetrunkene haben keinen Zutritt zum Jugendtreff. 5. Drogen, Waffen und Pyrotechnik Es ist nicht erlaubt, illegale Drogen in den Jugendtreff und auf dessen Gelände einzubringen, zu konsumieren oder damit zu handeln. Das Mitbringen oder Führen von Waffen sowie Mitbringen und Verwenden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist untersagt. 6. Haftungs- und Aufsichtspflichtausschluss Für mutwillige Beschädigungen, Diebstähle jeglicher Art und Personenschäden haftet der Verursacher. Die Verantwortlichen und die Mitglieder des Jugendtreffs übernehmen keine Haftung. Die Verantwortlichen des Jugendtreffs übernehmen keine Aufsichtspflicht. Der Aufenthalt erfolgt selbstverantwortlich. Darin eingeschlossen ist auch der Weg zum Treff und der Heimweg. (evt. noch ein Passus zur Verkehrssicherungspflicht) 7. Hausrecht Die tagesverantwortlichen Personen des Jugendtreffs üben für die & das Hausrecht aus. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend durch die Verantwortlichen oder auf Dauer vom Besuch des Jugendtreffs ausgeschlossen werden. Vorab sollte eine Anhörung der Betroffenen erfolgen. Bei Verstößen gegen das Strafgesetzbuch wird in der Regel Anzeige erstattet. 8. Notruf Sobald Gefahr droht, die außer Kontrolle gerät, ist Hilfe aus dem Ort zu holen oder die Polizei zu rufen. Notruf Polizei: 110 Notruf Feuerwehr: 112 Polizeirevier & : & 9. Änderungen der Hausordnung Eine Änderung der Hausordnung erfolgt im Einvernehmen dem Vermieter und allen Teilnehmern des Jugendtreffs.  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